Das Dritte Reich

Mit dem Beginn des "Dritten Reiches" am 30. Januar 1933 endete zwar die Arbeitslosigkeit, doch eine andere Zeit hatte begonnen. In einem Protokoll vom 15. Oktober 1933 wird von einer auf Anordnung des Sängerbundes durchzuführenden "Gleichschaltung" berichtet. Die Bezeichnung "Vorstand" wurde durch "Vereinsführer" ersetzt. Nur der Vereinsführer wurde noch von den Mitgliedern gewählt. Die übrigen Vorstandsmitglieder wurden vom Vereinsführer ernannt.

Trotz der versuchten politischen Ausrichtung der Vereine durch die neuen Machthaber wurde die Geselligkeit nach wie vor gepflegt. Weihnachten, Kegelabende, Fastnachtsveranstaltungen, Kameradschaftsabende und sonstige Feiern bestimmten nach wie vor das Vereinsleben. 

Am 11. März 1934 nahm der "Liederkranz" am Gausängertreffen in Kehl teil. Vom 11. bis 13. Oktober 1935 nahm eine Abordnung des "Liederkranz" und des "Männergesangverein" am Bundessängerfest in Karlsruhe teil. In den Protokollbüchern wird hierüber von einem "massenhaften Festzug von ca. 30.000 Sängern und etwa 1.200 Fahnen" berichtet. Diese von der NS-Diktatur instrumentalisierte Großkundgebung endete mit dem Gesamtchor "Flamme empor", einem Standardlied während des "Dritten Reiches".  

Am 18. Juni nahmen beide Vereine am 60. Jubiläumsfest des Gesangverein "Harmonie" Durmersheim teil. Das Fest war mit einem "Wertungssingen" verbunden. Die vorzutragenden Lieder wurden zuvor von der NSDAP-Kreisleitung ausgewählt.

Die Gleichschaltung im "Dritten Reich" erfasste auch die Gesangvereine:
Anstecknadel des Badischen Sängerbundes

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass den nationalsozialistischen Verbandsführern der unpolitische Brauch der Wettsingen ein Dorn im Auge war. An die Stelle des Wettsingens setzen die Verbandsfunktionäre des DSB, im Zuge der Gleichschaltung in einen Zwangsverband umgewandelt und der Reichsmusikkammer unterstellt, das sogenannte "Wertungssingen", bei dem es keine Preise zu erringen gab. Diese neue Einrichtung sollte dem Zweck dienen, die Vereine "zu möglichst guten chorischen Leistungen zu erziehen" und das "Gemeinschaftsgefühl" zu fördern. In den Richtlinien hierzu hieß es weiter, dass jeder Verein "auf Aufforderung der Kreisführung hin verpflichtet" sei, am Wertungssingen teilzunehmen.

Mit anderen Worten: Es handelte sich um Pflichtveranstaltungen der regionalen Sängerbünde, bei denen die Vereine die Ernsthaftigkeit ihrer "Arbeit am deutschen Lied" unter Beweis stellen mussten.

Entzog man sich dieser vaterländischen Pflicht, unterstellte man schnell einen nachlässigen Probenbetrieb und hatte im schlimmsten Fall mit der Auflösung des Vereins zu rechnen. Als warnendes Beispiel führte damals die "Allgemeine Sängerzeitung" öffentlich einen Verein vor, der zwar für einen Ausflug Zeit hatte, nicht aber für das Wertungssingen.

Wie bereits geschildert, distanzierte sich jedoch die Mehrzahl der Sänger von den DSB-Funktionären durch die geringe Bereitschaft, die propagierten Ideale konsequent umzusetzen. Aus Sicht der Sänger sollten Vereinsgeselligkeit, Freude am Singen und Wettstreitkultur ihr Eigenrecht behalten.

Der Männergesangverein 1937

 In diese, von der NS-Diktatur geprägte Zeit, fiel das 80. Stiftungsfest des "Männergesangverein", das vom 19. bis 21. Juni 1937 gefeiert wurde, wobei der "Liederkranz" wesentlich an der Programmgestaltung beteiligt war. Neben den örtlichen Vereinen nahmen Sonntag nachmittags sechs weitere Gesangvereine teil, die "bei strömendem Regen hier eintrafen."